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UPN (US-"Star Trek"-Sender) wird nicht geschlossen!

 
Freitag, 20. April 2001 - 23:44 Uhr

Wir berichteten am 18.04.2001, dass das kommende Urteil der "Federal Communications Commission (FCC)" von Bedeutung sein könnte, ob UPN, der US-"Star Trek"-Sender, geschlossen werden soll oder nicht. UPN nämlich ist der zweite Network-Sender des Konzerns Viacom, jedoch verbietet das aktuelle Gesetz den Besitz mehrerer Sender, weshalb UPN geschlossen oder verkauft werden müsste, sollte die "Federal Communications Commission (FCC)" das Gesetz nicht überarbeiten wollen.

Gestern wurde das Urteil gefällt, demzufolge ein Konzern doch mehr als einen Sender besitzen darf, weshalb UPNs Zukunft zumindest vorläufig gesichert zu sein scheint. Viacom darf nun sowohl CBS, als auch UPN besitzen.

Als Viacom CBS im Jahre 1999 kaufte, prophezeiten viele den Verkauf von UPN, dem Sender, welcher zwar in Schwierigkeiten ist, aber auch einige Erfolgsshows ("WWF SmackDown!", "Star Trek: Voyager", "Moesha") vorweisen kann.

Trotzdem forderte man, das Gesetz zu überarbeiten und war auch im Vorteil, als Präsident Bush Michael Powell zum Vorsitzenden der FCC ernannte.

In einer 3:1-Abstimmung am Donnerstag, entschied die FCC, dass die wichtigsten Network-Sender (ABC, CBS, NBC oder Fox) zum selben Konzern gehören können, welcher auch die kleineren Sender, UPN oder WB, besitzt, jedoch dürfen zwei der wichtigsten Network-Sender nicht zusammengeschlossen werden.

Viacom, welcher selbstverständlich begeistert der Entscheidung gegenüber steht, ist vielen Kritikern ausgesetzt. So bezeichnen manche die Entscheidung als ein Verstoß gegen Vielfalt und Konkurrenzkampf im heißumkämpften US-TV-Markt.

Dies wird wahrscheinlich nicht die erste Gesetzesänderung sein, "weitere Actions", wie Viacom andeutete, werden in den nächsten Monaten stattfinden, in denen die bisherigen Beschränkungen aufgehoben werden sollen, wie, ob ein Konzern doch mehr als 35% Zuschauer erreichen kann oder ob ein Konzern auch Zeitungen in der selben Region wie die TV-Station veröffentlichen darf. (Redakteur: Lin Xiang)

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