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Temudschin schrieb am 19. März 2006, 08.34 Uhr:
Ich hab mal ne prizipielle Frage, wieso werden Mißbrauch der Bewertungsfunktion und Beleidigung als zwei Delikte angezeigt, imo ist das nur ein Delikt. Es wäre nett, wenn mir jemandmeine Frage beantworten könnte.

Eine grundsätzliche Antwort:
Wenn du einem User ein "Tritratrullala" ins Bewertungsprofil schreibst und ein Grauenhaft (oder meinetwegen auch ein Perfekt) wählst, so ist das IMO lediglich ein Missbrauch. Wenn du aus dem Tritratrullala eine Beileidigung machtest, wäre das ggf. auch eine Beleidigung, wobei es auf den ganzen (Kon)text ankommt und sicherlich Ermessensspieleräume gibt. Grundsätzlich ist es jedenfalls möglich, eine beleidigende Bewertung als zwei Delikte aufzufassen.

Das Wort "Vegetarier" kommt aus dem indianischen und heißt "zu blöd zum Jagen"!!

19.3.2006, 08:10

 
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Deus_Irae schrieb am 19. März 2006, 09.10 Uhr:

Temudschin schrieb am 19. März 2006, 08.34 Uhr:
Ich hab mal ne prizipielle Frage, wieso werden Mißbrauch der Bewertungsfunktion und Beleidigung als zwei Delikte angezeigt, imo ist das nur ein Delikt. Es wäre nett, wenn mir jemandmeine Frage beantworten könnte.

Eine grundsätzliche Antwort:
Wenn du einem User ein "Tritratrullala" ins Bewertungsprofil schreibst und ein Grauenhaft (oder meinetwegen auch ein Perfekt) wählst, so ist das IMO lediglich ein Missbrauch. Wenn du aus dem Tritratrullala eine Beileidigung machtest, wäre das ggf. auch eine Beleidigung, wobei es auf den ganzen (Kon)text ankommt und sicherlich Ermessensspieleräume gibt. Grundsätzlich ist es jedenfalls möglich, eine beleidigende Bewertung als zwei Delikte aufzufassen.

Das mag sein, ich sehe es trotzdem nur als ein Delikt an.

Wenn jemand 5 beleidigende Smiley postet, kriegt der dan nauch zwei Verwarnungen (Beleidigung und Spam)? Das sind zwar zwei Delikte, aber imo nur Grund für eine Verwarnung. Man sollte nicht päpstlicher als der Papst sein.
Ich habe den Vertrag nicht unterschrieben ich darf noch eine andere Meinung äußern.

"Schlägts dich in Scherben, ich steh für zwei! Und gehts ans Sterben, ich bin dabei!" Gilbert Wolzow

19.3.2006, 08:31

 
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Temudschin schrieb am 19. März 2006, 09.31 Uhr:

Deus_Irae schrieb am 19. März 2006, 09.10 Uhr:

Temudschin schrieb am 19. März 2006, 08.34 Uhr:
Ich hab mal ne prizipielle Frage, wieso werden Mißbrauch der Bewertungsfunktion und Beleidigung als zwei Delikte angezeigt, imo ist das nur ein Delikt. Es wäre nett, wenn mir jemandmeine Frage beantworten könnte.

Eine grundsätzliche Antwort:
Wenn du einem User ein "Tritratrullala" ins Bewertungsprofil schreibst und ein Grauenhaft (oder meinetwegen auch ein Perfekt) wählst, so ist das IMO lediglich ein Missbrauch. Wenn du aus dem Tritratrullala eine Beileidigung machtest, wäre das ggf. auch eine Beleidigung, wobei es auf den ganzen (Kon)text ankommt und sicherlich Ermessensspieleräume gibt. Grundsätzlich ist es jedenfalls möglich, eine beleidigende Bewertung als zwei Delikte aufzufassen.

Das mag sein, ich sehe es trotzdem nur als ein Delikt an.

Wenn jemand 5 beleidigende Smiley postet, kriegt der dan nauch zwei Verwarnungen (Beleidigung und Spam)? Das sind zwar zwei Delikte, aber imo nur Grund für eine Verwarnung.

Zwei Delikte, zwei Gründe für Verwarnungen.
Alles andere wäre denen gegenüber unfair, die nur spammen oder nur beleidigen. Ist IMO also ganz in Ordnung, hier eine gewisse Abstufung einzubauen, gerade weil wir nicht die Kategorien "kleines Delikt" oder "großes Delikt" haben bzw. Delikte weiter unterscheiden.

Das Wort "Vegetarier" kommt aus dem indianischen und heißt "zu blöd zum Jagen"!!

19.3.2006, 08:58

 
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Eine Tat, ein Delikt.

"Schlägts dich in Scherben, ich steh für zwei! Und gehts ans Sterben, ich bin dabei!" Gilbert Wolzow

19.3.2006, 09:06

 
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Temudschin schrieb am 19. März 2006, 10.06 Uhr:
Eine Tat, ein Delikt.

Soweit ich weiß, werden Tat und Delikt im Deutschen Recht regelmäßig synonym verwendetGrafik

... und "eine "Handlung", ein Delikt", ist kein sehr realitätsnaher Ansatz, da man auch problemlos innerhalb eines -sagen wir mal- Handlungsablaufs mehrere Normen verletzen kann (Raubüberfall mit/ohne Körperverletzung mit/ohne Waffe usw.). Und dieses wird entsprechend auch unterschiedlich gewürdigt.
Insofern habe ich grundsätzlich keinerlei Probleme mit zwei Delikten -> zwei Verwarnungen für eine "Handlung", wobei die Frage danach, was eine Handlung nun auszeichnet, tatsächlich in philosophische Dimenensionen abgleitet.
Ist die Handlung, die bestraft werden soll, nur das bloße Senden des Posts oder sind es nicht vielmehr auch die vorgelagerten Handlungen: das Auswählen der beleidigenden Smilies, das Spammen (mehrfaches Kopieren/Eintippen), usw..

Das Wort "Vegetarier" kommt aus dem indianischen und heißt "zu blöd zum Jagen"!!

19.3.2006, 09:38

 
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also ich muss T. recht geben da er seine Meinung begründet hat in dem er geschrieben hat weshalb er den User grauenhaft findet darf man ihn deshalb keine Deli. rein drücken da es seine Meinung überdiesen User ist sprich es dürft auch meiner Meinung nach nur für die Beleidigung dafür dürfte es nur eine Verwarnung geben... ansonst wäre das ganze Bewertungssystem witzlos wenn man einen nicht mangelhaft bzw. grauenhaft geen darf ohne Angst das man eine Verwarnung ins Auge sieht...

Mehr als unsere Fähigkeiten sind es unsere Entscheidungen, die zeigen, wer wir wirklich sind...

19.3.2006, 10:47

 
Dr_Voyager
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also:


es waren 2 delikte nötig.


1. beleidigung, ob es seine meinung ist oder nicht. wie würdest du es den finden wenn ich dich mit arschloch bewert???

2. ist das ein misbrauch des bewertungssysthems.


eindeutig. darum die 2 delikte




Domme

19.3.2006, 11:12

 
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Dr_Voyager schrieb am 19. März 2006, 12.12 Uhr:
also:


es waren 2 delikte nötig.


1. beleidigung, ob es seine meinung ist oder nicht. wie würdest du es den finden wenn ich dich mit arschloch bewert???

2. ist das ein misbrauch des bewertungssysthems.


eindeutig. darum die 2 delikte




Domme

Zu dem 1 deliket wegen dem A... keine Frage die sieht ja auch jeder ein, aber wieso die zweite für eine miese beurteilung??? Hallo soll es hier nur positive geben??? Wenn dass nun mal seine meinung zu VC ist, ist sie nun mal so wieso soll dies dann ein missbrauch sein?

Mehr als unsere Fähigkeiten sind es unsere Entscheidungen, die zeigen, wer wir wirklich sind...

19.3.2006, 11:17

 
Fähnrich
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Vermessungsschiff schrieb am 19. März 2006, 11.47 Uhr:
also ich muss T. recht geben da er seine Meinung begründet hat in dem er geschrieben hat weshalb er den User grauenhaft findet darf man ihn deshalb keine Deli. rein drücken da es seine Meinung überdiesen User ist sprich es dürft auch meiner Meinung nach nur für die Beleidigung dafür dürfte es nur eine Verwarnung geben... ansonst wäre das ganze Bewertungssystem witzlos wenn man einen nicht mangelhaft bzw. grauenhaft geen darf ohne Angst das man eine Verwarnung ins Auge sieht...

Eine Beleidigung als Begründung für die Bewertung anzusehen, also zu sagen, "Hey, er hat sein Grauenhaft ja schließlich begründet", halte ich für nicht akzeptabel.
Wenn man sich die Bewertung anschaut
"arrogant, hinterlistig, klugscheisse, möchtegern alles könner, arschloch und EINE SCHANDE FÜR JEDEN STAR-TREK FAN!!!!"
so sehe ich da keinerlei sachliche Begründung, sondern nur einen Haufen provokante Scheiße (sry). Auch eine negative Meinungsäußerungs muss so formuliert sein, dass sie sachlich und nachvollziehbar bleibt. Die einzigen Worte, die in der Begründung nicht beleidigend per se sind, sind "arrogant" und "möchtegern alles könner", doch diese reichen bei weitem nicht aus, um den ganz Beitrag als bloße Meinungsäußerung und nicht als Beleidigung zu qualifizieren.

Und ich denke, ich sprece für alle SUs: solche Bewertuingseinträge werden auch in Zukunft nicht als Meinungsäußerung toleriert und qualifiziert. Wenn ein "Grauenhaft", dann bitte mit sachlicher Begründung oder wenigstens ohne Beleidigung.

EDIT:
... und wer wissen will, wie so eine akzeptable Begründung auszusehen kann, der schaue sich bspw. Tuvoks Texts im Bewertungsprofil an.

Beitrag wurde am 19. März 2006, 11:24 Uhr editiert.




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19.3.2006, 11:19

 
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Deus_Irae schrieb am 19. März 2006, 12.19 Uhr:

Vermessungsschiff schrieb am 19. März 2006, 11.47 Uhr:
also ich muss T. recht geben da er seine Meinung begründet hat in dem er geschrieben hat weshalb er den User grauenhaft findet darf man ihn deshalb keine Deli. rein drücken da es seine Meinung überdiesen User ist sprich es dürft auch meiner Meinung nach nur für die Beleidigung dafür dürfte es nur eine Verwarnung geben... ansonst wäre das ganze Bewertungssystem witzlos wenn man einen nicht mangelhaft bzw. grauenhaft geen darf ohne Angst das man eine Verwarnung ins Auge sieht...

Eine Beleidigung als Begründung für die Bewertung anzusehen, also zu sagen, "Hey, er hat sein Grauenhaft ja schließlich begründet", halte ich für nicht akzeptabel.
Wenn man sich die Bewertung anschaut

"arrogant, hinterlistig, klugscheisse, möchtegern alles könner, arschloch und EINE SCHANDE FÜR JEDEN STAR-TREK FAN!!!!"

so sehe ich da keinerlei sachliche Begründung, sondern nur einen Haufen provokante Scheiße (sry). Auch eine negative Meinungsäußerungs muss so formuliert sein, dass sie sachlich und nachvollziehbar bleibt. Die einzigen Worte, die in der Begründung nicht beleidigend per se sind, sind "arrogant" und "möchtegern alles könner", doch diese reichen bei weitem nicht aus, um den ganz Beitrag als bloße Meinungsäußerung und nicht als Beleidigung zu qualifizieren.

Und ich denke, ich sprece für alle SUs: solche Bewertuingseinträge werden auch in Zukunft nicht als Meinungsäußerung toleriert und qualifiziert. Wenn ein "Grauenhaft", dann bitte mit sachlicher Begründung oder wenigstens ohne Beleidigung.

Naja aber das ist nur eine Aufzählung wieso der User ihn so findet bei einer postiven zählst ja auch auf warum du einen User sotoll findest ... jedenfalls habe ich dies hier auch schon oft genug gesehen sind die dann qualitiv nein? Man kan nicht das eine Verbieten und das negative zulassen dann müssten hier die Hälfte alle Bewertung gelöscht werden...GrafikGrafik

Mehr als unsere Fähigkeiten sind es unsere Entscheidungen, die zeigen, wer wir wirklich sind...

19.3.2006, 11:24

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